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Dubliner Übereinkommen Artikel
Das Dubliner Übereinkommen ist ein Dokument über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrages.
Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15.06 1990 von den damals 12 EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet und ist am 1.09 1997 in Kraft getreten. Das Übereinkommen regelt nun in der Europäischen Union die Zuständigkeit in dem Asylverfahren. Vollständiger Text:
Dokument als pdf vom UNHCR Deutschland (http://www.unhcr.de/pdf/141.pdf)
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